Urlaubsplaner
JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ
Wandern
Kinderbetreuung
Skifahren
Babybetreuung
Schwimmkurs
Fitness
Wellness
Wein & Kulinarik
Single mit Kind
Golf
Jetzt bewerben

Whistleblowing Management

mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zum 1. Januar 2023 wurde der Schutz von Hinweisgebern, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, gestärkt. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Informationen über illegale oder unethische Handlungen innerhalb des Unternehmens melden, besser zu schützen und gleichzeitig ein transparentes Meldesystem zu schaffen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, aber auch externe Hinweisgeber (wie z. B. Kunden oder Lieferanten) vertraulich Missstände melden können. Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor Repressalien, wie z. B. Kündigung, Mobbing oder andere Benachteiligungen, die aufgrund ihrer Meldung auftreten könnten.

Wichtige Punkte des Hinweisgeberschutzgesetzes:
- Schutz vor Repressalien: Hinweisgeber dürfen keine negativen Folgen erfahren, wenn sie in gutem Glauben Missstände melden. Das betrifft insbesondere Schutz vor Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen negativen Auswirkungen.
- Vertraulichkeit: Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass die Identität der Hinweisgeber nur dann weitergegeben wird, wenn dies gesetzlich notwendig ist oder der Hinweisgeber ausdrücklich zustimmt.
- Meldesystem: Unternehmen sind verpflichtet, ein internes Meldesystem anzubieten, über das Hinweisgeber Probleme oder illegale Handlungen melden können. Neben dem internen System muss es auch eine externe Meldestelle geben, falls das Unternehmen keine angemessene Reaktion zeigt.
- Breite Schutzbereiche: Das Gesetz schützt nicht nur Meldungen zu strafbaren Handlungen, sondern auch zu Verstößen gegen Umwelt- und Datenschutzvorschriften oder andere unethische Praktiken.
- Berichtspflichten: Unternehmen müssen regelmäßig über den Umgang mit den eingegangenen Meldungen berichten und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß geprüft werden.

Warum ist der Hinweisgeberschutz wichtig für uns?

Das Hinweisgeberschutzgesetz stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und fördert eine Kultur der Transparenz und des ethischen Handelns. Wenn Mitarbeiter Fehler oder Missstände frühzeitig melden, können diese schnell korrigiert werden, bevor sie größere negative Auswirkungen haben. Es ist wichtig, dass sich jeder sicher fühlt, Missstände zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Wie können Sie einen Hinweis abgeben?

Unser Unternehmen stellt ein vertrauliches Meldesystem zur Verfügung, das Sie nutzen können, um Missstände sicher zu melden. Weitere Informationen zu diesem System und den entsprechenden Kontakten erhalten Sie in den kommenden Tagen.

Alpenrose – Familux Resort
Oberjoch – Familux Resort
Dachsteinkönig – Familux Resort
The Grand Green – Familux Resort

Bitte beachten: dieses Portal ist ausdrücklich nicht für allgemeine Hinweise, Feedbacks, Beschwerden, Ideen etc. gedacht. Hierfür steht die Feedbackbox in der Mitarbeiterkantine zur Verfügung.

Falls Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum internen Meldesystem haben, können Sie sich jederzeit an die Personalabteilung wenden.

Gemeinsam schaffen wir ein offenes, transparentes und respektvolles Arbeitsumfeld!

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen (z.B. für den Warenkorb) sind unbedingt notwendig, andere helfen uns, unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu arbeiten. Essenzielle Cookies ermöglichen uns den reibungslosen Ablauf der Website, Statistik-Cookies werten Informationen anonym aus und Marketing-Cookies werden u.a. von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Werbung auszuspielen. Du kannst dies akzeptieren oder aber per Klick auf die Schaltfläche "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" ablehnen. Die Einstellungen können jederzeit aufgerufen werden, Cookies sind auch nachträglich jederzeit abwählbar. Nähere Hinweise erhälst Du in unserer Datenschutzerklärung.

Cookies-Übersicht

  • Google Analytics
  • Google Tag Manager
Datenschutzerklärung | Impressum